Früh im 13. Jahrhundert wurde das Wort im Sinne von „was einem widerfährt; Zustand der Dinge“ verwendet. Es stammt aus dem Altfranzösischen cas, was so viel wie „Ereignis, Geschehen, Situation, Streit, Prüfung“ bedeutet. Dieses wiederum geht auf das Lateinische casus zurück, das „Zufall, Gelegenheit, Möglichkeit; Unfall, Missgeschick“ bezeichnete. Wörtlich übersetzt bedeutet es „ein Fallen“ und leitet sich von cas- ab, dem Stamm des Partizips Perfekt von cadere, was „fallen, sinken, sich niederlassen, abnehmen, zugrunde gehen“ bedeutet. Dieses Verb wurde in vielen Kontexten verwendet, etwa für das Sinken von Himmelskörpern, den Fall Trojas oder Suizide. Die Wurzel des Begriffs führt zurück zum indogermanischen Wort *kad-, das „fallen“ bedeutet.
Die Grundidee hinter dem Begriff ist, dass „das, was fällt“, auch „das, was geschieht“ ist (man vergleiche befall). Aufgrund seiner allgemeinen Bedeutung hat das Wort im Laufe der Zeit viele erweiterte und übertragene Bedeutungen angenommen. So entwickelte sich um 1300 die Bedeutung „Beispiel, Fall“. Circa 1400 kam die Bedeutung „tatsächlicher Zustand der Dinge“ hinzu. Im rechtlichen Kontext bezeichnete es ab dem späten 14. Jahrhundert „einen Fall von Rechtsstreitigkeit“, während es in der Medizin zur gleichen Zeit „einen Fall einer Krankheit“ bezeichnete.
Die grammatikalische Bedeutung, also „eine der Formen, die die Flexion eines Substantivs ausmachen“ (spätes 14. Jahrhundert), fand sich ebenfalls im Lateinischen und übersetzte das griechische ptōsis, was „Beugung“ oder „Flektion“ bedeutet – wörtlich „ein Fallen“. „Ein Substantiv im Nominativ Singular … oder ein Verb im Präsens Indikativ … wird als aufrecht stehend betrachtet. Dann fällt es, oder wird gebogen, oder beugt sich in verschiedene Formen“ [Gilbert Murray, „Greek Studies“].
Die umgangssprachliche Bedeutung in den USA, die „Person“ bezeichnet (insbesondere eine Person, die in irgendeiner Weise außergewöhnlich oder bemerkenswert ist), tauchte 1848 auf. Der Begriff für „Ereignis oder Reihe von Ereignissen, die eine polizeiliche Untersuchung erfordern“ stammt aus dem Jahr 1838. In case im Sinne von „für den Fall, dass“ ist seit Mitte des 14. Jahrhunderts belegt. Case-history wurde 1879 geprägt und stammt ursprünglich aus der Medizin. case-study, also „Studie eines bestimmten Falls“, ist ebenfalls von 1879 und stammt ursprünglich aus dem rechtlichen Bereich. case-law, das „Recht, wie es durch frühere Gerichtsurteile festgelegt wurde“, wurde 1861 eingeführt.